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1313. März 25. Leubus.

in med. quadrag., qua Letare Jerus. in eccl. Dei canitur.

Konrad, Erbe des Königreichs Polen, Herzog von Schlesien, Herr v. Kalisch und Oels, urkundet, dass vor ihm und seinen Getreuen sein Getreuer Johann von Biberstein mit Zustimmung seiner Brüder sein Dorf Grosanow (Grossen bei Wohlau) am Ufer der Oder nahe den bischöfl. Dörfern Pogalow (Pogell) und Stobna (Stuben) mit der Mühle, der Fähre und sonstigem Zubehör dem Abte Rudolf und dem ganzen Konvente von Leubus um 1000 M. Prager Groschen verkauft habe und bestätigt diesen Verkauf unter Ertheilung derselben vollen Freiheit von allen Diensten und Gewährung aller Herrschaft und Gerichtsbarkeit und in dem Masse, wie der Abt und seine Brüder ihre übrigen Güter unter der Herrschaft des Herzogs besitzen.

Z.: Heinrich v. Biberstein, Merbot v. Haugwitz, Bernhard v. Baruth, Gelfrid v. Rechenberg, Bogusco v. Schmollen, Werner von Der (Dyhrn), Gerhard de Werde. Ausgef. durch den Mag. Gosco.


Wenn Wattenbach s. Z. das angebl. Original im Bresl. Staatsarch. Leubus 170 mit dem an grünen Seidenf. hängenden Siegel des Herzogs mit Adlerrücksiegel für unecht erklärt hat, so spricht für dieses Urtheil vor Allem die Wahrnehmung, dass die Urkunde augenscheinlich von derselben Hand geschrieben ist, wie die zweite Ausfertigung der oben besprochenen beiden Leubuser Urkunden von 1312 April 28 (Leubus 167). Wie bei dieser Letzteren scheint auch bei der hier verliegenden ein echtes Siegel durch Querschnitt und nachmaliges Wiederzusammenfügen der beiden Hälften der Urkunde angefügt worden zu sein.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.